Hautkrebsscreening
Seit Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.
Nach Hochrechnungen haben seit der Einführung bereits über 13 Millionen Versicherte an der Untersuchung teilgenommen.
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in der speziell hierzu qualifizierten Praxis über die Versichertenkarte abgerechnet.